Airbnb in Davos 2026: Regeln, Registrierung und Gästetaxe
Wer 2026 in Davos eine Wohnung oder ein Zimmer über Airbnb oder Booking.com vermietet, muss das Objekt vor der ersten taxpflichtigen Beherbergung registrieren und bei Inseraten die Objektnummer oder die vollständige Adresse sichtbar machen. Die reguläre Gästetaxe beträgt CHF 5.90 pro taxpflichtiger Person und Nacht, zusätzlich fällt bei entgeltlicher Vermietung eine Tourismusförderungsabgabe von CHF 65 pro vermietetem Bett und Jahr an. Dieser Ratgeber erklärt die Meldefristen, Bewilligungsfragen, Gästekarten und Besonderheiten für Zweitwohnungen.
Autor: Nikita von Niederhäuser, UrbanHomeAktualisiert: · Lesezeit: ca. 14 Minuten
In Davos ist die Registrierung zentral – nicht eine 90-Tage-Zahl.
Die touristische Kurzzeitvermietung berührt Meldepflicht, Gästetaxenrecht, Raumplanung und Mietrecht. Auch eine korrekt registrierte Wohnung muss für die vorgesehene Nutzung baurechtlich zulässig sein. Die 90-Tage-Vorschriften von Genf oder Luzern gelten nicht automatisch in Davos.
Objektnummer bei Davos Destinations-Organisation beantragen
Seit März 2021 besteht die Registrierungs- und Publikationspflicht. Beherbergende beantragen ihre Objektnummer vor dem ersten taxpflichtigen Aufenthalt. [1]
Nummer oder volle Objektadresse im Inserat
Seit der Änderung vom 1. September 2025 muss bei Buchungsangeboten entweder die vollständige Adresse oder die Registrierungsnummer sichtbar sein. Die Objektnummer muss unabhängig davon beantragt werden. [5]
Nutzungsrecht dennoch separat prüfen
Die geprüften Davoser Regeln enthalten keine allgemeine Obergrenze von 90 Airbnb-Nächten. Ein Wechsel von Wohn- zu gewerblicher Nutzung kann aber eine Bau- beziehungsweise Nutzungsprüfung auslösen. [7]
Braucht man für Airbnb in Davos eine Bewilligung?
Die Registrierung ersetzt keine baurechtliche Bewilligung. Ob eine Nutzungsänderung erforderlich ist, richtet sich nach dem Objekt, der bewilligten Nutzung und dem kantonalen Raumplanungsrecht.
Nutzungsänderungen können bewilligungspflichtig sein
Wenn durch einen Wechsel des Nutzungszwecks erhebliche Auswirkungen auf die Nutzungsordnung zu erwarten sind, ist eine Baubewilligung erforderlich. Dies ist nicht mit der touristischen Objektregistrierung gleichzusetzen. [7]
Eintrag und ursprüngliche Baubewilligung lesen
Bei Wohnungen mit Erstwohnungsauflage ist eine dauerhafte touristische Zweckentfremdung nicht frei zulässig. Neue touristisch bewirtschaftete Wohnungen können besondere Voraussetzungen erfüllen müssen. [8]
Vertrag und Hausreglement beachten
Eine entgeltliche Untervermietung verlangt grundsätzlich die Zustimmung der Vermieterschaft nach Art. 262 OR. Stockwerkeigentumsreglemente können zusätzliche Beschränkungen enthalten. [9]
Wie hoch ist die Airbnb-Gästetaxe in Davos 2026?
Die Gästetaxe je Nacht, eine allfällige Jahrespauschale für Eigennutzung und die Tourismusförderungsabgabe für Vermieter sind verschiedene Positionen.
CHF 5.90 pro Person und Nacht
Das Davoser Tarifblatt nennt CHF 5.90 sowohl im Winter als auch im Sommer. Bei Ferienwohnungen gilt der ordentliche Ansatz für taxpflichtige Gäste ab zwölf Jahren. [3]
CHF 65 pro vermietetem Bett und Jahr
Wer eine Wohnung oder ein Zimmer entgeltlich touristisch vermietet, muss sich steuerlich als Vermieter melden und die Tourismusförderungsabgabe leisten. Die offizielle Vermieterinformation nennt CHF 65 je vermietetem Bett pro Jahr. [4]
CHF 168 Pauschale pro berechnetem Bett
Für bestimmte Eigentümer- und Dauermietverhältnisse beträgt die ordentliche Jahrespauschale CHF 168 je nach Wohnungsgrösse zugeordnetem Bett. Fremdvermietungen sind zusätzlich nach den Regeln für Gäste zu melden und abzurechnen. [2]
Beispiel: 2 Erwachsene bleiben 4 Nächte
2 × 4 × CHF 5.90 = CHF 47.20 Gästetaxe. Bei einer Ferienwohnung mit vier vermieteten Betten kommen CHF 260 Tourismusförderungsabgabe pro Jahr hinzu. Die jährliche Abgabe ist nicht Teil der CHF 47.20 und wird nicht pro Buchung erhoben.
Wie berechnet Davos die Jahrespauschale für Eigennutzung?
| 1 bis 1½ Zimmer | 2 × CHF 168 = CHF 336 |
|---|---|
| 2 bis 2½ Zimmer | 3 × CHF 168 = CHF 504 |
| 3 bis 3½ Zimmer | 4 × CHF 168 = CHF 672 |
| 4 bis 4½ Zimmer | 5 × CHF 168 = CHF 840 |
Die Pauschalbettenzahl richtet sich nach dem offiziellen Tarifblatt. Die Jahrespauschale ist keine Flatrate für entgeltlich beherbergte Airbnb-Gäste. Die konkrete Abrechnung ist mit der Gästetaxenabteilung zu klären. [2]
Airbnb in Davos anmelden: Wie funktioniert es?
Gastgeber brauchen die Objektnummer vor dem ersten taxpflichtigen Aufenthalt und müssen die An- und Abreise ihrer Gäste innerhalb der vorgeschriebenen Fristen melden.
Objekt online registrieren
Die Unterkunft bei Davos Destinations-Organisation anmelden und die zugeteilte Objektnummer vor der ersten Beherbergung erhalten. [1]
Inserat korrekt kennzeichnen
Ein spezielles Plattformfeld nutzen. Nach der Änderung vom September 2025 sind vollständige Adresse oder Registrierungsnummer zulässig; bei der Nummer ist die Kennzeichnung „Reg-Nr.“ vorgesehen. [5]
Ankunft innerhalb 24 Stunden melden
Über das elektronische Meldesystem sind die anreisenden Gäste spätestens 24 Stunden nach ihrer Ankunft zu melden. [2]
Abreise melden und Gästekarte ausstellen
Die Abreise ist spätestens am nächsten Werktag einzutragen. Über das elektronische System kann die Davos Klosters Premium Card erstellt werden. [10]
Welche Regeln gelten für Mieter und Zweitwohnungsbesitzer?
Vor der ersten Buchung müssen Gastgeber die Nutzungsrechte, Gästetaxe und steuerliche Deklaration richtig einordnen.
Vermieterzustimmung einholen
Wer eine gemietete Wohnung gegen Entgelt anbietet, braucht grundsätzlich die Zustimmung der Vermieterschaft. Umfang und Bedingungen sollten offen gelegt werden. [9]
Pauschale und Feriengäste trennen
Die jährliche Gästetaxenpauschale für Eigentümer und ihre Familie ist nicht gleichbedeutend mit einer pauschalen Befreiung zahlender Feriengäste. Die Gäste sind zusätzlich zu melden. [2]
Nutzungsänderung und Steuern prüfen
Bei einem umfangreicheren Ferienwohnungsbetrieb sind Bau- und Nutzungsrecht, Tourismusförderungsabgabe und die steuerliche Erfassung der Einnahmen gesondert abzuklären. [7]
Airbnb-Checkliste Davos 2026
Diese zehn Schritte helfen privaten und professionellen Gastgebern, die häufigsten Fehler zu vermeiden.
Ist die touristische Nutzung der Wohnung baurechtlich zulässig?
Ist die Objektnummer vor der ersten Beherbergung beantragt?
Steht die Registrierungsnummer oder die vollständige Adresse im Inserat?
Ist bei einer Mietwohnung die Zustimmung der Vermieterschaft vorhanden?
Sind Grundbucheintrag und Erstwohnungsbeschränkungen geprüft?
Ist die elektronische Ankunftsmeldung innerhalb von 24 Stunden eingerichtet?
Wird die Abreise spätestens am nächsten Werktag gemeldet?
Ist die Gästetaxe von CHF 5.90 für taxpflichtige Gäste einkalkuliert?
Sind Tourismusförderungsabgabe und mögliche Jahrespauschalen separat geklärt?
Sind Einnahmen, Versicherung, Brandschutz und Hausreglement dokumentiert?
Rechtsgrundlagen und Datenstand
Stand: 1. November 2026. Kommunale Gästetaxenbestimmungen und die Änderung vom September 2025 werden getrennt berücksichtigt.
- Davos Klosters: Gastgeberregistrierung und Objektnummer
- Gemeinde Davos: Ausführungsbestimmungen zum Gästetaxengesetz
- Gemeinde Davos: Gästetaxen-Tarifblatt
- Davos Klosters: Ferienwohnungsvermietung und Abgaben
- BWO: Davos und die Gesetzesänderung von September 2025
- BWO: Gemeinde Davos und Registrierungspflicht
- Kanton Graubünden: Raumplanungsgesetz Art. 86
- Bundesamt für Raumentwicklung: Erst- und Zweitwohnungen
- Bundesrecht: Artikel 262 OR Untermiete
- Destination Davos Klosters: Gästekarten und Meldung
- BWO: Schweizer Kurzzeitvermietung 2026
Verwandte Ratgeber
Nur tatsächlich auffindbare UrbanHome-Artikel in der deutschen Sprachversion sind verlinkt.
Häufige Fragen zu Airbnb in Davos 2026
Kurze Antworten zu Registrierung, Gästetaxe, Meldefristen und Bewilligungen.
Grundsätzlich ja, sofern die konkrete Nutzung zulässig ist. Objektregistrierung, Gästemeldung, Gästetaxe und gegebenenfalls Baurecht sind einzuhalten.
Ja. Vor der ersten taxpflichtigen Beherbergung müssen Gastgeber bei Davos Destinations-Organisation eine Objektnummer beantragen.
Entweder die vollständige Unterkunftsadresse oder die Registrierungsnummer. Die Pflicht zur Beantragung der Nummer bleibt bestehen.
In den geprüften kommunalen Regelungen ist keine pauschale 90-Tage-Obergrenze ausgewiesen. Andere Nutzungsbeschränkungen können trotzdem gelten.
Der ordentliche Ansatz für Hotels und Ferienwohnungen beträgt CHF 5.90 pro taxpflichtiger Person und Nacht, im Sommer wie im Winter.
Laut offizieller Gastgeberinformation bezahlen Kinder zwischen sechs und elf Jahren keine Gästetaxe, müssen aber gemeldet werden. Der ordentliche Tarif gilt ab zwölf Jahren.
Ankünfte sind innert 24 Stunden nach der Anreise, Abreisen spätestens am nächsten Werktag elektronisch zu melden.
Bei entgeltlicher Vermietung beträgt sie laut aktueller Gastgeberinformation CHF 65 pro vermietetem Bett und Jahr und wird getrennt von der Gästetaxe erhoben.
Nein. Eine Gästetaxen-Jahrespauschale für bestimmte Eigentümer oder Dauermieter ist nicht automatisch eine Abgeltung entgeltlicher Airbnb-Übernachtungen.
Das kommunale Tarifblatt ordnet einer Wohnung mit drei bis dreieinhalb Zimmern vier Betten zu. Bei CHF 168 pro Bett ergibt das CHF 672 pro Kalenderjahr.
Gäste einer korrekt registrierten kommerziellen Ferienvermietung können die Premium Card über das Gastmeldesystem erhalten. Die Abwicklung erfolgt über die Destination.
Nicht jedes Inserat benötigt eine neue Baubewilligung. Eine relevante Nutzungsänderung kann jedoch nach Art. 86 des Raumplanungsgesetzes Graubünden bewilligungspflichtig sein.
Nur unter Einhaltung des Mietrechts, insbesondere der erforderlichen Zustimmung der Vermieterschaft nach Art. 262 OR.
Bei der Gästetaxenabteilung Davos: [email protected] oder +41 81 415 21 21. Bau- und Nutzungsfragen gehören zur kommunalen Bauverwaltung.
Fazit: Davos setzt auf Registrierung und korrekte Gästetaxen
Davos verlangt vor der ersten taxpflichtigen Beherbergung eine Objektregistrierung. Bei Buchungsangeboten sind Registrierungsnummer oder vollständige Objektadresse anzugeben; Ankünfte sind innert 24 Stunden zu melden. Die ordentliche Gästetaxe beträgt CHF 5.90 pro Person und Nacht, und entgeltliche Vermietung löst zusätzliche Abgabenpflichten aus.
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